Dieser fand kürzlich statt, als der Bundeswahlausschuss das BGE zur Bundestagswahl 2017 anerkannt hat. Das BGE ist nun auf Bundesebene wählbar!
Beitrag von Sandra Stoffers
Über fünfhundert Jahre hat es gedauert, diesen Status zu erreichen. Schrittweise hat man sich vorgetastet. Susanne Wiest, jetzt im Vorstand vom BGE, hat vor wenigen Jahren die Petition 1422 im Bundestag eingereicht, in der es hieß, das Bedingungslose Grundeinkommen möge eingeführt werden. Es war zu erwarten, dass der Petitionsausschuss diese auch ablehnen wird. Aber es war nicht zu erwarten, dass dies über 5 Jahre dauern würde. Wichtige Zeit, die verloren ging.

An diesem Punkt wurde uns Befürwortern klar, dass wir einen Schritt weitergehen müssen. Jetzt wäre ein Volksentscheid an der Reihe. Aber siehe da, diesen gibt es auf Bundesebene nicht. Sollte das nun das Ende der demokratischen Partizipation der BürgerInnen in der Sache sein? Zwar wird das BGE in einigen Parteien ab und zu mal erwähnt, aber ein UmsetzungsWILLE hat sich nicht gezeigt.

Die Zeit rennt uns davon, die Armut in diesem Land steigt dermaßen, dass wir zwingend Alternativen zur Erwerbsarbeit finden müssen. Auch wenn die CDU eine Vollbeschäftigung prognostiziert, so lässt sie offen, wie sie diese umsetzen möchte. Während das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erst kürzlich eine Studie veröffentlichte, in der dargelegt wird, dass in einigen Berufen die Technologisierung bis zu 70% der menschlichen Arbeit übernimmt, wird in der Politik von Vollbeschäftigung geträumt. Die wird es real nicht mehr geben.

Um die Menschen versorgt zu wissen und den sozialen Frieden zu wahren, ist ein BGE zwingend erforderlich. Und aus diesem Grund war es notwendig, aus dem „Bündnis Grundeinkommen“ eine Partei zu bilden, damit wir in dieser Sache einen Schritt weiterkommen.

Im September 2016 wurde diese Partei gegründet und just zwei Tage vor der Zulassung zur Bundestagswahl waren alle Unterstützerunterschriften gesammelt. Es ist schon eine enorme Leistung, was alle Aktiven in den letzten Monaten geschafft haben. So mussten beispielsweise

– die Parteigründung vollzogen werden
– in jedem Land ein Landesverband gegründet werden
– 16 Landesvorstände gewählt werden
– in jedem Land Unterstützerunterschriften gesammelt werden
– zwei Landtagswahlen vollzogen werden (Saarland und NRW)
– und ganz viel mehr.

Vor wenigen Wochen wurde in einer Umfrage deutlich, dass nunmehr 52 % der BundesbürgerInnen für ein BGE wären. Wer von ihnen es dann auch wählen wird, werden wir am 24. September 2017 sehen. Wenn man das BGE wirklich will, bleibt nur die Möglichkeit, die Partei BGE zu wählen.

Oft werde ich gefragt, ob sich eine Wahl denn lohnen würde. Wenn die Menschen entsprechend wählen würden, dann ja. Wir haben nicht mehr die Zeit, noch weitere vier Jahre zu warten, bis dass sich im Bundestag diesbezüglich was regt. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt inklusive des Modells der „Sozialen Arbeit“ sind desaströs. Niemand scheint die Absicht zu haben, für ALG-II-Bezieher tatsächliche Lösungen zu finden.

Der Fokus liegt stets in der Beschäftigung als in der Versorgung. Vom ALG II kann man nur eine bedingte Zeit leben. Wird die Mietlücke vom Regelsatz bedient, wartet am Ende des Monats die Tafel. Aber auch sie kann nicht alle Menschen berücksichtigen. Und aktuell wird berichtet, dass die Menschen länger in Hartz IV bleiben.

Die Aussicht auf Erwerbsarbeit, von der die Menschen leben können und Familien versorgt sind, wird es nicht mehr geben. Aber die Menschen müssen essen, trinken und ihre Mieten bezahlen, die nachweislich ebenfalls steigen. Wo soll das alles hinführen?

Daher ist es für mich ein persönlicher Freudentag gewesen, als der Bundestag live übertrug:

„Hiermit ist das BGE für die Bundestagswahl 2017 zugelassen!“