Linke, Grüne, Piraten und Grundeinkommenspartei diskutierten auf Einladung der BI: Ein Herz für Kinder? Abseits der Wohlstandsquartiere, in denen sich nach neuen Umfragen 60 Prozent der Deutschen „so gut wie nie zuvor“ fühlen, spielt sich in den abgehängten, inzwischen über 15 Prozent der Hartz-IV-Familien ein existentielles Drama ab. 2,5 Millionen ihrer Kinder sind armutsgefährdet, weil sie bei der staatlichen Kinderförderung – Steuerfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag –leer ausgehen.

Ihr Förderbetrag wird vom ohnehin schmalen Sozialgeld abgezogen. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bürgerinitiative (BI) Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) im Vorfeld der Bundestagswahl ein öffentliches Parteienforum.

Diskutierten über eine einheitliche Kindergrundsicherung von 573 Euro bis zum 27. Lebensjahr: Wolfgang Kopf, Ulrich Kapp, Katja Keul, Axel Nürge und Martina Broschei.

Dis­ku­tier­ten über eine ein­heit­li­che Kin­der­grund­si­che­rung von 573 Euro bis zum 27. Le­bens­jahr: Wolf­gang Kopf, Ul­rich Kapp, Katja Keul, Axel Nürge und Mar­tina Broschei. Foto: Schmithüsen

Eingeladen waren VertreterInnen von vier Parteien, die als alternatives Konzept eine einheitlichen Kindergrundsicherung (KGS) befürworten: Ulrich Kapp (Partei Bündnis Grundeinkommen), Martina Broschei (Piratenpartei), MdB Katja Keul (Grüne) und Axel Nürge (Linke). Das KGS-Projekt wurde 2009 vom Bündnis Kindergrundsicherung entworfen und Ende 2016 durch die Grünen (November) und die Linken (Dezember) in den Bundestag eingebracht – dort aber mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD verworfen.

Vor etwa 30 ZuhörerInnen erläuterte Wolfgang Kopf (BGE) zunächst das traditionelle Drei-Säulen-Konzept der Kinderförderung. Er bezeichnete es kritisch als Vier-Klassen-Förderung. Für Besserverdienende beträgt die monatliche Entlastung durch steuerlich absetzbare Kinderfreibeträge bis zu 280 Euro, auch Ausgaben für Kinderbetreuung und Privatschulen können steuersparend abgesetzt werden.

Kinder von Erwerbstätigen mit mittleren und unteren Einkommen erhalten pro Kind Kindergeld von derzeit gut 190 Euro. Hartz-IV-gefährdete Familien können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 170 Euro monatlich beantragen. Für die Ärmsten, die erwerbslosen Hartz-IV-Familien, entfällt die Kinderförderung. Ihre Anspruch auf Kindergeld/Kinderzuschlag ist mit dem Kindersozialgeld (je nach Alter 237 bis 311 Euro monatlich) abgegolten. Sie gehen leer aus. „Ein sozialpolitischer Skandal“, wie der Sozialethiker Prof. Franz Segbers bei seinem Besuch in Nienburg betont hatte.

Das Alternativkonzept des Bündnisses Kindergrundsicherung will diesen Skandal beseitigen und die Kinderförderung wieder „vom Kopf auf die Füße stellen“. Das breite Bündnis, dem unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband kommunaler Frauenbüros, der Kinderschutzbund, das Zukunftsforum Familie, die GEW und mehrere Sozialwissenschaftler angehören, fußt auf einer KGS-Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 2009 (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Das Bündnis fordert eine Kindergrundsicherung von monatlich 573 Euro bis zum 27. Lebensjahr. Der geforderte Betrag orientiert sich an dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten soziokulturellen Existenzminimum in Höhe von derzeit 393 Euro, dem „sächlichen“ Existenzminimum sowie einem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) von 180 Euro.

Die Transferzahlung unterliegt solidarisch der Einkommensteuer der Eltern. Gut verdienende Haushalte würden effektiv weniger gefördert , während Familien ohne oder mit geringem Einkommen für ihr Kind das Existenzminimum bis zur Gesamtsumme von derzeit 573 Euro im Monat ausgezahlt würde. Die KGS soll alle bisherigen Familienleistungen – insbesondere Sozialgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting und BAföG – ersetzen.

Eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, die an Stelle des Ehegattensplittungs treten soll, soll zur Refinanzierung beitragen – ebenso wie der Wegfall der genannten Leistungen und die neue KGS-Besteuerung. Nach der Berechnung von Dr. Irene Becker vom Januar 2017 bliebe eine jährliche Mehrbelastung von etwa 34 Milliarden Euro.

Axel Nürge (Linke) betonte, dass der Gesetzentwurf seiner Bundestagsfraktion exakt das aufgezeigte Bündnismodell und zusätzlich einen Aktionsplan zur Beseitigung der Kinderarmut beinhalte. Als Sofortmaßnahme solle das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro erhöht werden – zusätzlich zum Sozialgeld.

Katja Keul (Grüne) ist selbst Initiatorin des KGS-Gesetzentwurfs der Grünen vom November 2016, das ein Einstiegsmodell von monatlich 300 Euro ohne Abschlag für jedes Kind vorsieht. Sie wirbt in eigenen Veranstaltungen engagiert dafür – so auch am heutigen 17. September um 16 Uhr in Ahburs Scheune in Marklohe.

Martina Broschei (Piratenpartei): „Wir setzen uns seit langem als einzige bekannte Partei für die Einführung des BGE ein und sind natürlich für das Vorziehen einer Kindergrundsicherung – in allerkürzester Zeit, wo doch die Rettung privater Banken mit Steuermilliarden über Nacht beschlossen werden kann.“

Besonders gespannt war die Zuhörerrunde auf das Statement von Ulrich Kapp aus Lüneburg, dessen Partei Bündnis Grundeinkommen mit ihm erstmals in Nienburg auftrat. Er hielt für seine Ein-Punkt-Partei zunächst ein Plädoyer für die in Zeiten immer prekärerer Erwerbsarbeit überfällige Einführung eines Existenz und Teilhabe sichernden Grundeinkommens für alle – was natürlich die Kindergrundsicherung einschließe. Allerdings lehne das Bündnis BGE dessen Besteuerung ab.

In der von Dorian Spange moderierten Diskussion , waren sich Podium und Zuhörerschaft einig, dass die Kindergrundsicherung ein transparenter und sozial gerechter Weg sei, um Kinderarmut effektiv zu überwinden.

Die Stellungnahmen des CDU-Bundestagsabgeordneten Maik Beermann und der SPD-Bundestagskandidatin Marja-Liisa Völlers holten die BI-Mitglieder Wolfgang Kopf und Gudrun Selent-Pohl gesondert ein (siehe Extra-Berichte auf https://www.dieharke.de/Lokales/Lokalnachrichten-6/59053/Kindergrundsicherung_fuer_alle.html).