Zur Bundestagswahl am 24. September dürfen voraussichtlich 48 Parteien antreten. Wie der Bundeswahlausschuss mitteilte, sind darunter auch Gruppierungen wie „Die Violetten“, die „Magdeburger Gartenpartei“ und das „Bündnis Grundeinkommen“.

Insgesamt hatten 64 Vereinigungen ihre Teilnahme an der Wahl beantragt. Nicht zugelassene Parteien können bis zum nächsten Dienstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.